Bei bestehenden Krankheiten und Behinderungen an der Teilhabe im Alltags- oder Erwerbsleben kann es sinnvoll sein, beim Versorgungs-amt die Feststellung eines sogenannten „Grades der Behinderung“ zu beantragen. In der Beratung können Unsicherheiten bei der Antragstellung genommen und hilfreiche Tipps gegeben werden. Anmeldung bis zum 02.09.2024 erforderlich!